Ein Arbeitgeberverband ist eine privatrechtliche Organisation, die sich aus mehreren Arbeitgebern zusammensetzt, um gemeinsame Interessen zu vertreten. Kriterien, nach denen sich Arbeitgeberverbände zusammenschließen, können Branchenzugehörigkeit, Betriebsgröße oder geografische Lage sein. Die Dachorganisation aller Arbeitgeberverbände in Deutschland ist die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Auf internationaler Ebene sind es z.B. die Internationale Arbeitgeberorganisation (IOE) und der Generalrat der Europäischen Industrieverbände (REI). Das Pendant zum Arbeitgeberverband ist die Gewerkschaft, die sich für die Interessen der Arbeitnehmenden stark macht.
Inhaltsübersicht
- Aufgaben des Arbeitgeberverbandes
- Aufbau und Organisation von Arbeitgeberverbänden
- Arbeitgeberverbände in Deutschland
- Vorteile einer Mitgliedschaft in einem Arbeitgeberverband
- Was kostet eine Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband?
Aufgaben des Arbeitgeberverbands
Zu den drei wesentlichen Aufgaben von Arbeitgeberverbänden zählen folgende:
Tarifpolitik: Arbeitgeberverbände haben zum Ziel, Tarifverhandlungen mit Gewerkschaften eigenverantwortlich durchzuführen. Aufgrund des Gesetzes zur Tarifautonomie, geregelt in Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes, laufen die Tarifverhandlungen frei von staatlichen Eingriffen. Zumeist gelten Tarifverhandlungen überbetrieblich.
Beratungsleistungen: Beratungsleistungen stellen eine tragende Funktion von Arbeitgeberverbänden dar. Sie bündeln Know-how rund um technische, wirtschaftliche und rechtliche Änderungen innerhalb einer Branche, entwickeln Informationsmaterial und bündeln Konzepte. Zu den Beratungsleistungen von Arbeitgeberverbänden zählen zum Beispiel Informationsveranstaltungen zu gesetzlichen und wirtschaftlichen Veränderungen, Weiterbildungen und Schulungen, Beratungsdienste in sozial-, tarif-, und arbeitsmarktpolitischen Fragen, Rechtshilfeberatung, Empfehlungen rund um die Verbesserung von Arbeitsbeziehungen und Arbeitsbedingungen sowie das Bereitstellen von Statistiken und Musterbetriebsvereinbarungen.
Öffentlichkeitsarbeit und Lobbyarbeit: Neben tarifpolitischen Angelegenheiten und Beratungsleistungen sieht der Arbeitgeberverband sich in der Verantwortung, Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben, um die eigene Branche sowie die Mitgliedsunternehmen in ein positives Licht zu stellen und die Bedeutung des Wirtschaftszweiges hervorzuheben. Die Lobbyarbeit von Arbeitgeberverbänden versucht über politische Vertreter mehr Einflussmöglichkeiten zu erwerben.
Aufbau und Organisation von Arbeitgeberverbänden
Organe: Ein Arbeitgeberverband besteht in der Regel aus einer Mitgliederversammlung und einem Vorstand. Der Vorstand ist das oberste Organ und hat die Aufgabe, den Verband nach außen hin zu repräsentieren und laufende Geschäfte zu führen. Dazu bestimmt der Vorstand in der Regel eine Geschäftsführung aus einer oder mehreren Personen, die den Vorstand bei den anfallenden Aufgaben unterstützt. Die Mitgliederversammlung trifft die grundlegenden Entscheidungen innerhalb des Arbeitgeberverbands. Dazu zählen z.B. die Wahl des Vorstandes oder Satzungsänderungen.
Mitgliedschaft: Tritt ein Unternehmen einem Arbeitgeberverband bei, ist dieses dazu verpflichtet, regelmäßige Beitragszahlungen abzuleisten und ausgehandelte Beschlüsse wie z.B. Tarifverträge im eigenen Betrieb umzusetzen. Im Gegenzug haben die Mitglieder das Recht, an den Beschlüssen mitzuwirken und Informationsangebote wahrzunehmen. Tritt ein Unternehmen aus dem Arbeitgeberverband aus, ist dieses dazu verpflichtet, den aktuellen Tarifvertrag weiterzuführen, bis dessen Laufzeit endet. Für Unternehmen, die sich nicht an einen Tarifvertrag binden, aber die Dienstleistungen des Arbeitgeberverbands wahrnehmen möchten, gilt die OT-Mitgliedschaft, d.h. die Mitgliedschaft ohne Tarifbindung. Im Gegenzug haben diese Unternehmen aber auch keine Möglichkeit bei Tarifverhandlungen mitzubestimmen.
Arbeitgeberverbände in Deutschland
Überfachliche Arbeitgeberverbände
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) ist die Dachorganisation aller Arbeitgeberverbände in Deutschland und organisiert die sozial- und wirtschaftspolitischen Interessen der deutschen Wirtschaft. Als Dachverband ist die BDA Stimme für die Anliegen deutscher Arbeitgeber in der Tarifpolitik, im Arbeitsrecht sowie in der Arbeitsmarkt-, Bildungs- und Sozialpolitik. Neben ihrer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung auf nationaler Ebene weist der Dachverband auch bei europapolitischen und internationalen Fragen Kompetenz auf. Die BDA zählt rund eine Million Unternehmen.
Unter dem BDA stehen die branchenübergreifenden Landesvereinigungen. Pro Bundesland gibt es eine Landesvereinigung. Insgesamt gibt es in Deutschland 14 Landesvereinigungen. Berlin und Brandenburg sowie Hamburg und Schleswig-Holstein zählen dabei eine Landesvereinigung. Die Landesvereinigungen splitten sich wiederum in Regionalverbände auf.
Bundesfachspitzenvereinigungen
Die Bundesfachspitzenvereinigungen auf Bundesebene umfassen alle branchenspezifischen Arbeitgeberverbände auf Regional- und Landesebene. Insgesamt sind das rund 50 Arbeitgeberverbände. Zu den Branchen zählen Verkehr/Transport/Logistik, Landwirtschaft, Handwerk, Industrie, Handel, Finanzwirtschaft und Dienstleistungen.
Was sind die Vorteile einer Mitgliedschaft in einem Arbeitgeberverband?
Interessensvertretung: Ein Arbeitgeberverband vertritt die Stimmen seiner Mitglieder. Durch die große Mitgliederzahl hat der Arbeitgeberverband deutlich mehr Kraft, seine Interessen durchzusetzen als ein einzelner Arbeitgeber. Erfolge können so leichter und schneller erzielt werden.
Betreuungsleistungen: Arbeitgeber, die einem Arbeitgeberverband angehören, profitieren von kostenlosen Beratungsleistungen und haben darüber hinaus die Möglichkeit, eine kostenlose Vertretung bei Arbeits- und Sozialgerichten wahrzunehmen.
Was kostet eine Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband
Die Kosten für eine Mitgliedschaft in einem Arbeitgeberverband können teils sehr unterschiedlich sein. Große Verbände wie z.B. Gesamtmetall verlangen deutlich höhere Beiträge als Verbände, die kleiner sind. Viele Verbände bemessen ihre Beiträge anhand der Anzahl der Arbeitnehmenden in den Betrieben oder der Bruttolohn- und Gehaltssumme. Andere Arbeitgeberverbände richten sich nach dem Umsatz der Mitgliedsunternehmen oder wenden Kennziffern für die Produktionsleistung oder Kapazität der Unternehmen an.
Dieser Beitrag erhebt keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Er dient unverbindlichen Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.