Im Falle eines Dienstvertrags wird gegen Vergütung eine Dienstleistung erbracht. Im Gegensatz zum Werkvertrag ist nicht der Eintritt des Erfolgs der Leistung entscheidend. Es ist egal, ob der Dienstverpflichtete in einem festen Vertragsverhältnis mit dem Unternehmen steht, d.h. Arbeitnehmer ist, oder als Selbstständiger arbeitet. Wo und wie die Dienstleistung erbracht wird, kann der Dienstverpflichtete selbst entscheiden. Die Beendigung des Dienstverhältnisses erfolgt nach Ablauf des Vertrages oder durch eine Kündigung.
Der Arbeitsvertrag als am weitesten verbreiteter Dienstleistungsvertrag
Ein Arbeitsvertrag besteht zwischen einem Arbeitnehmer und einem Arbeitgeber, wobei sich der Arbeitnehmer dazu verpflichtet, eine im Arbeitsvertrag definierte Leistung zu erbringen. Der Arbeitgeber wiederum leistet im Gegenzug eine vereinbarte Vergütung. Der Arbeitsvertrag hat eine unselbstständige Tätigkeit zum Gegenstand. Im Arbeitsvertrag sind wie in keinem anderen Dienstleistungsvertrag zahlreiche Sonderregelungen festgehalten, wie z.B. die Entgeltfortzahlung im Falle von Krankheit, Mutterschutz, Erholungsurlaub und viele weitere mehr.
Weitere Arten von Dienstleistungsverträgen
- Behandlungsvertrag
- Arztvertrag
- Telekommunikationsvertrag
- Verträge mit freien Mitarbeitern
- Unterrichtsvertrag
- Versicherungsvertrag
- Verträge zur Software-Nutzung
- etc.
Inhalt
Ein Dienstleistungsvertrag kann sowohl mündlich als auch schriftlich erfolgen. Der schriftliche Dienstleistungsvertrag ist jedoch verbreiteter, da er im Fall eines Rechtsstreits einen Nachweis zu den bei Abschluss des Vertrags vereinbarten Regelungen gibt. Folgende Inhalte sollte der Dienstleistungsvertrag haben:
- Art und Umfang der Dienstleistung
- Ort der Dienstleistung
- Vergütung
- Dauer
- Haftung
- Kündigung
- Sonstige Vereinbarungen
Dieser Beitrag erhebt keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Er dient unverbindlichen Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.