Die Probezeit dient einerseits zum gegenseitigen Kennenlernen und anderseits dazu, die Eignung von neuen Arbeitnehmern für den Job zu prüfen. Sie wird zu Beginn eines unbefristeten oder befristeten Dienstvertrags ausgestellt. Oft ist die Probezeit im Kollektivvertrag geregelt, andernfalls wird sie vom Arbeitgeber festgesetzt. Sie darf maximal einen Monat betragen, weswegen sie auch Probemonat genannt wird, und kann durch einen Kollektivertrag lediglich verkürzt, nicht aber verlängert werden. In der Probezeit kann das Dienstverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Frist oder eines Termins und ohne Angabe eines Grundes aufgelöst werden.
Wie lange dauert die Probezeit?
Die Probezeit darf nach Allgemeinem Bürgerlichem Gesetzbuch (ABGB) bzw. nach Angestelltengesetz (AngG) maximal einen Monat betragen. Wenn die Probezeit am ersten Tag eines Monats startet, endet sie immer am letzten Tag des gleichen Monats, unabhängig davon, wie viele Tage der Monat hat. Eine Probezeit ist ausdrücklich zu vereinbaren, außer sie ist durch den Kollektivvertrag verbindlich geregelt.
Manche Kollektivverträge sehen eine kürzere Probezeit vor, welche auch nicht durch Einzelvereinbarungen verlängert werden kann. Kollektivverträge können die Probezeit demnach nur verkürzen und müssen stets einsehbar sein. Der darüber hinaus, nicht rechtens, verlängerte Zeitraum ist normalerweise als befristetes Dienstverhältnis zu werten.
Ausnahme:
Lehrlinge stellen eine Ausnahme dar. Hier gilt eine durch das Gesetz festgesetzte drei monatige Probezeit.
Kann die Probezeit verlängert werden?
Nein, die Probezeit kann im Nachhinein nicht verlängert werden und darf auch einen Monat nicht überschreiten. Danach greift die gesetzliche Kündigungsfrist.
Wozu dient die Probezeit?
Die Probezeit dient als Orientierungsphase und zum gegenseitigen Kennenlernen. Beide Parteien können herausfinden, ob die Zusammenarbeit gut klappt. Arbeitnehmer können herausfinden, ob die neue Stelle, die Aufgaben, die Kollegen sowie das Unternehmen allgemein den eigenen Vorstellungen entsprechen. Arbeitgeber können sich während der Probezeit ein Bild davon machen, ob der potentielle neue Arbeitnehmer fachlich qualifiziert ist, die Leistungsansprüche erfüllt sowie zum Unternehmen und ins Team passt.
Kündigung während der Probezeit
Arbeitnehmer genießen während der Probezeit keinen Kündigungs- und Entlassungsschutz. Das Dienstverhältnis kann sowohl vom Arbeitgeber als auch von dem Arbeitnehmer jederzeit, also ohne Einhaltung einer Frist oder eines Termins, aufgelöst werden. Hierzu sind auch kein Kündigungsgrund und keine Zustimmung des Vertragspartners notwendig. Liegt jedoch ein Diskriminierungsgrund, ein vom Gesetz verbotener Grund, vor, kann die Kündigung innerhalb von zwei Wochen angefochten oder Schadenersatz (mit einer sechsmonatigen Frist) gefordert werden. Auch im Krankenstand oder bei besonders geschützten Personen, wie bspw. schwangere oder behinderte Menschen, ist die Auflösung mit sachlicher Begründung rechtswirksam.
Die Kündigung muss dem Arbeitnehmer spätestens am letzten Tag der Probezeit zugestellt bzw. mitgeteilt worden sein, da keine Formvorschriften gelten. Das Dienstverhältnis endet mit dem Zugang der Auflösungserklärung.
Gehalt während der Probezeit
Bis zur Kündigung steht einem das vereinbarte Entgelt und die Urlaubsersatzleistung zu. Bei Sonderzahlungen zählen die Bestimmungen des Kollektivvertrages. Auch wenn die Auflösung während eines Krankenstandes erfolgt, muss das Entgelt nicht über den Zeitpunkt der Beendigung hinaus bezahlt werden.
Urlaub während der Probezeit
Grundsätzlich steht allen Arbeitnehmer auch in der Probezeit der anteilige Urlaubsanspruch zu. Es ist jedoch nicht üblich, sich direkt zu Beginn eines neuen Jobs Urlaub zu nehmen.
Wie geht es nach der Probezeit weiter?
Das Dienstverhältnis geht nach der Probezeit in ein befristetes oder unbefristetes Dienstverhältnis über. Dies wurde mit dem Dienstvertrag festgelegt.
Tipps für das Gelingen der Probezeit
Im Probemonat sollte man überzeugen und sein Potential nutzen. Hierfür sind einige Tipps angeführt:
Umfeld erkunden: Zu Beginn ist alles neu: Büro, Kollegen, Umgangsformen, Aufgabenbereiche. Deswegen sollte der erste Monat genutzt werden, um Informationen einzuholen und das Umfeld zu erkunden. Hierbei gilt es, interne Strukturen, Abläufe und Regeln zu erkunden und das Arbeitsklima aufzudecken.
Einarbeitungsphase: Es gilt Motivation zu zeigen und aktiv auf die neuen Kollegen zuzugehen, wenn etwas unklar ist. Gerade zu Beginn bekommt man sehr viel neues Wissen mit auf den Weg, deswegen sollte man sich ausreichend Notizen machen und auch Fragen stellen. Zu Beginn ist keine Frage zu blöd und vielleicht lassen sich auch Optimierungen daraus ziehen.
Die Abläufe, Strukturen und Regeln der eigenen Abteilung sollten stets beachtet werden. Mit offenen Ohren und Augen kann man herausfinden, an wen man sich am Besten wenden kann oder wer bspw. nicht gestört werden mag.
Organisatorisches: Pünktlichkeit steht ganz oben auf der Liste, um einen guten Eindruck und Interesse zu vermitteln. Auch das Outfit spielt eine Rolle und sollte an das Unternehmen und die Position angepasst sein.
Verhalten: Ein höfliches und offenes Verhalten gegenüber den Kollegen und Vorgesetzten ist selbstverständlich. Darüber hinaus sollte man Engagement in einem gesunden Maße zeigen und gerade am Anfang in die Beobachterrolle schlüpfen und sich mit Kritik und Ratschlägen zurückhalten. Durch Beobachtung der Kollegen bei der Arbeit kann man viele Informationen mitnehmen und sich Verbesserungen für später vermerken. Zudem sollte man darauf achten, auf was der Vorgesetzte Wert legt.
Feedback: Man sollte mit den Vorgesetzten und Kollegen regelmäßig ins Gespräch gehen und sich Feedback geben lassen. So erlangt man die Gewissheit darüber, ob man den Anforderungen entspricht und an welchen Stellen man gegebenenfalls etwas verbessern sollte.
Kritik positiv aufnehmen: Gerade in der Anfangszeit werden Fehler passieren, was völlig normal ist. Kollegen und Vorgesetzte, die einem zeigen, wie es besser geht, sind sehr hilfreich. Im neuen Unternehmen fängt man, auch mit Berufserfahrung, zunächst bei Null an und sollte den Input wertschätzen.
Integration ins Team: Offenheit gegenüber den Kollegen und die Vermittlung von Interesse sollte stets beachtet werden. Hierbei sollte man sich ggf. in der Zusammenarbeit auch anpassen und sich im sozialen Bereich, wie bspw. der Mittagspause oder After-Work-Treffen integrieren. Durch ein intaktes Netzwerk innerhalb des Unternehmens erfährt man schnell, wer einem bei seinen Aufgaben weiterhelfen kann.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter.
Quellen:
Arbeiterkammer: Probezeit - Ihre Rechte Link
Wirtschaftskammer Österreich: Arbeitsverhältnis auf Probe Link
StepStone Österreich GmbH: Ihr Recht in der Probezeit Link
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